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   BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05   

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https://dejure.org/2006,10048
BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05 (https://dejure.org/2006,10048)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2006 - XI B 177/05 (https://dejure.org/2006,10048)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2006 - XI B 177/05 (https://dejure.org/2006,10048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 2; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 18 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 § 18 Abs. 3 § 34; FGO § 76 § 115 Abs. 2
    NZB: verbindliche Zusage; Veräußerungsgewinn und Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit nach einem Jahr für Begünstigung des Veräußerungsgewinns schädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Beendigung der bisherigen Tätigkeit
    Besonderheiten bei Freiberuflern
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 431
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    aa) Die Rechtsfrage, ob ein begünstigter Veräußerungsgewinn nur dann vorliegt, wenn eine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis in jedem Fall und ausnahmslos wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, ist im Grundsatz bereits höchstrichterlich beantwortet (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).

    Insbesondere haben sich die Kläger nicht mit der zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 v.H. bereits ergangenen Rechtsprechung des BFH auseinandergesetzt (z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341; in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925).

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Nach dem Vorbringen der Kläger soll dem Kläger unter Aushändigung eines Abdrucks des BFH-Urteils vom 18. Mai 1994 I R 109/93 (BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925) von einem Auskunftsbeamten des FA verbindlich zugesagt worden sein, ein Neubeginn der steuerberatenden Tätigkeit nach Ablauf eines Jahres würde keine steuerlichen Nachteile zur Folge haben.

    Insbesondere haben sich die Kläger nicht mit der zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 v.H. bereits ergangenen Rechtsprechung des BFH auseinandergesetzt (z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341; in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925).

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Voraussetzung für eine verbindliche Zusage wäre, dass dem Kläger seinerzeit von dem dafür im Veranlagungsverfahren zuständigen Beamten oder vom Vorsteher des FA eine verbindliche Zusage in Kenntnis des in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellten und noch zu verwirklichenden Sachverhalts erteilt worden war (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274, unter 2.c, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 11. September 1990 VII B 172/89, BFH/NV 1991, 541, unter 2.).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Der Beschwerdeführer muss insoweit auch vortragen, dass die Nichterhebung der Beweismittel bei nächster sich bietender Gelegenheit gerügt worden ist oder nicht gerügt werden konnte (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Er hat dies damit begründet, dass die Erheblichkeit der zeitlichen Dauer der Einstellung von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist und als solche Umstände etwa die räumliche Entfernung der wieder aufgenommenen Berufstätigkeit zur veräußerten Praxis, die Vergleichbarkeit der Betätigung oder die Art und Struktur der Mandate in Betracht kommen, und weiter ausgeführt, eine Zeitspanne von drei Jahren, die in etwa der Nutzungsdauer eines erworbenen Praxiswerts entspreche, könne als ausreichende Wartezeit dafür angesehen werden, dass nicht mehr von einer Praxisverlegung, sondern von einer Neueröffnung auszugehen sei (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 11/99, BFH/NV 1999, 1594).
  • BFH, 08.06.2000 - IV R 63/99

    Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Insbesondere haben sich die Kläger nicht mit der zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 v.H. bereits ergangenen Rechtsprechung des BFH auseinandergesetzt (z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 63/99, BFH/NV 2000, 1341; in BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457; in BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925).
  • BFH, 01.12.2005 - IV B 69/04

    Steuerbegünstigung nach § 34c EStG bei Ausscheiden aus Anwaltssozietät

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Der BFH hat auch wiederholt entschieden, dass die von den Klägern aufgeworfene Frage, was in dem hier streitigen Zusammenhang unter einer "gewissen Zeit" zu verstehen ist, nicht klärungsbedürftig sei (BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2000 XI B 25/00, BFH/NV 2001, 588, und vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 104/04

    NZB: Zulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Gründet sich der behauptete Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht darauf, dass das FG auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 27.10.2000 - XI B 25/00

    Betriebsveräußerung nur bei Einstellung der Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Der BFH hat auch wiederholt entschieden, dass die von den Klägern aufgeworfene Frage, was in dem hier streitigen Zusammenhang unter einer "gewissen Zeit" zu verstehen ist, nicht klärungsbedürftig sei (BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2000 XI B 25/00, BFH/NV 2001, 588, und vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
  • BFH, 11.09.1990 - VII B 172/89

    Begehren auf Erlaß der Säumniszuschläge - Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - XI B 177/05
    Voraussetzung für eine verbindliche Zusage wäre, dass dem Kläger seinerzeit von dem dafür im Veranlagungsverfahren zuständigen Beamten oder vom Vorsteher des FA eine verbindliche Zusage in Kenntnis des in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellten und noch zu verwirklichenden Sachverhalts erteilt worden war (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274, unter 2.c, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 11. September 1990 VII B 172/89, BFH/NV 1991, 541, unter 2.).
  • BFH, 21.08.2018 - VIII R 2/15

    Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

    Neben der Dauer der Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit sind insbesondere die räumliche Entfernung einer wieder aufgenommenen Berufstätigkeit zur veräußerten Praxis, die Vergleichbarkeit der Betätigungen, die Art und Struktur der Mandate sowie die Nutzungsdauer des erworbenen Praxiswerts zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1594; BFH-Beschlüsse vom 7. November 2006 XI B 177/05, BFH/NV 2007, 431; vom 1. Dezember 2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
  • FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2231/12

    Steuerbegünstigungen nach §§ 16 , 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit

    Diese Frage sei vor dem Hintergrund der einschlägigen BFH-Rechtsprechung, namentlich der Entscheidungen vom 18. Mai 1994 I R 109/93 (BStBl II 1994, 925), vom 10. Juni 1999 IV R 11/99 (BFH/NV 1999, 1594), vom 7. November 2006 XI B 177/05 (BFH/NV 2007, 431), vom 29. Mai 2008 VIII B 166/07 (BFH/NV 2008, 1478) und vom 17. Juli 2008 X R 40/07 (BStBl II 2009, 43) zu verneinen.
  • BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07

    Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der

    Hinsichtlich der (behaupteten) verbindlichen Zusage, deren Voraussetzungen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7. November 2006 XI B 177/05, BFH/NV 2007, 431) nach den tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) bereits nicht gegeben sind und der auch der Nachprüfungs-Vorbehalt entgegenstehen würde, hat der Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht als (verzichtbaren) Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) wegen unterlassener Beweiserhebung durch Zeugeneinvernahme (§ 76 Abs. 1 FGO; zu den Darlegungsanforderungen vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630) schon nicht hinreichend gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt.
  • FG Düsseldorf, 24.10.2012 - 7 K 2010/12

    Rechtliche Bedeutung von Mitteilungen im Erläuterungsteil des

    Weiterhin setzt eine verbindliche Zusage voraus, dass sie in Kenntnis des in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellten und noch zu verwirklichenden Sachverhalts erteilt wird (BFH vom 7. November 2006 XI B 177/05 BFH/NV 2007, 431).
  • FG Hamburg, 05.04.2011 - 6 K 191/10

    Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei der "Praxisveräußerung" eines

    Die Frage, ob die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der räumlichen Entfernung der neuen Praxis zur bisherigen Tätigkeitsstätte, der zeitlichen Dauer der Einstellung, der Vergleichbarkeit der Betätigung sowie der Art und Struktur der Mandate (BFH-Beschlüsse vom 07.11.2006 XI B 177/05, BFH/NV 2007, 431; vom 01.12.2005 IV B 69/04, BFH/NV 2006, 298).
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